Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

 

Daniel Meyer | Antiquitäten & Auktionen

  1. Allgemeines und Durchführung
  • 1.1 Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird im eigenen Namen und für Rechnung der Auftraggeber (Einlieferer) durchgeführt. Bieter und Käufer haben keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Auftraggeber.
  • 1.2 Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vorab in unseren Räumen besichtigt und auf eigene Gefahr geprüft werden.
  • 1.3 Der Auktionator ist berechtigt, in Ausnahmefällen Nummern außerhalb der Katalogreihenfolge zu versteigern, Nummern zu vereinen, zu trennen oder zurückzuziehen.
  • 1.4 Objekte mit einem Schätzpreis unter 60,00 € werden vom Auktionshaus zu jedem Gebot zugeschlagen. Ein Anspruch des Einlieferers auf Differenzausgleich bei Unterschreitung des Limits wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  1. Beschaffenheit und Gewährleistung
  • 2.1 Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für offene oder versteckte Mängel sowie für Maßangaben (Toleranz bis zu 20 %). Beanstandungen sollen bitte vor der Auktion abgeklärt werden.
  • 2.2 Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der Information und stellen keine Garantien im Rechtssinne dar. Übliche Alters- und Gebrauchsspuren (z. B. Chips, kleine Maßdifferenzen, fehlende Schlüssel, Kratzer, Flecken oder Ergänzungen von Teilen) stellen ausdrücklich keine Grundlage für die Nichtabnahme dar.
  • 2.3 Mängel des Erhaltungszustandes werden im Katalog nur erwähnt, wenn sie nach Einschätzung von Daniel Meyer Auktionen den optischen Gesamteindruck wesentlich beeinträchtigen oder irreparabel sind. Das Fehlen von Angaben zum Zustand begründet keine Beschaffenheitsvereinbarung.
  • 2.4 Objekte mit einem Aufrufpreis unter 100,00 € werden grundsätzlich im Ist-Zustand veräußert. Für diese Lose werden keine schriftlichen Zustandsbeschreibungen oder zusätzlichen Fotografien angefertigt.
  • 2.5 Zustandsberichte können ab einem Limit von 100,00 € angefordert werden. Diese Berichte – ob mündlich oder schriftlich – stellen lediglich eine subjektive Einschätzung dar und sind keine abweichende Individualabrede.
  1. Gebote und Bietvorgang
  • 3.1 Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und für eigene Rechnung abgegeben.
  • 3.2 Jeder Bieter erhält nach Vorlage eines gültigen Personaldokuments eine Bieternummer. Mit der Zulassung zur Auktion wird die Kenntnis dieser AGB per Unterschrift bestätigt. Nur unter dieser Nummer abgegebene Gebote werden berücksichtigt.
  • 3.3 Gebote in Abwesenheit (schriftlich oder telefonisch) bedürfen der Zustimmung des Auktionshauses und müssen mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn beantragt werden.
  • 3.4 Schriftliche Gebote werden nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um das Limit zu erreichen oder ein anderes Gebot zu überbieten.
  • 3.5 Telefongebote werden ab einem Limit von 100,- € angenommen. Der Mindestpreis wird bei Annahme des Telefongebots geboten. Bei Telefongeboten wird keine Gewähr für das Zustandekommen der Verbindung übernommen.
  • 3.6 Ein Zuschlag in der Auktion ist nicht einseitig kündbar.
  1. Zuschlag, Gefahrübergang und Abholung
  • 4.1 Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot erfolgt. Wird ein Limitpreis nicht erreicht, kann der Zuschlag „unter Vorbehalt“ erfolgen; der Bieter bleibt in diesem Fall vier Wochen an sein Gebot gebunden.
  • 4.2 Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für den Gegenstand auf den Erwerber über. Mit der Rechnungslegung wird die Vermittlungsprovision (Aufgeld) unmittelbar fällig; als Vermittlungsprovision ist sie unabhängig von der Abwicklung des Geschäfts mit dem Käufer in Form von Logistik, Rechnungslegung oder Beschaffenheitszusage.
  • 4.3 Die Aushändigung der Gegenstände erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung. Erwerber sind verpflichtet, die Gegenstände unverzüglich abzuholen. Verwahrung und Transport erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Das Auktionshaus ist nicht verpflichtet eine Transportlösung anzubieten.
  • 4.4 Für Ware, die vier Wochen nach der Auktion nicht abgeholt wurde, können Lagergebühren in Höhe von 5 % des Warenwertes pro Objekt erhoben werden. Eine Versicherung der Ware durch das Auktionshaus ist ausgeschlossen.
  1. Einlieferungen und unverkaufte Ware
  • 5.1 Werden Positionen nach Vertragsabschluss durch den Einlieferer zurückgezogen, wird eine Aufwandentschädigung von 7 % des Limits fällig.
  • 5.2 Die Abrechnung und Auszahlung von eingelieferten Objekten der Auktion kann nur nach Bezahlung der Ware durch den Käufer stattfinden.
  • 5.3 Unverkaufte Ware ist innerhalb von 4 Wochen nach der Auktion vom Einlieferer abzuholen. Andernfalls fallen Lagergebühren von 25,00 € pro Objekt/Monat an. Nach 2 Monaten ist das Auktionshaus berechtigt, die Objekte mit einem um 50 % reduzierten Limit erneut zu versteigern.
  1. Kaufpreis und Zahlung
  • 6.1 Der Kaufpreis umfasst die Zuschlagsumme, ein Aufgeld von 25 % sowie die auf das Aufgeld anfallende gesetzliche Mehrwertsteuer (Regelbesteuerung).
  • 6.2 Der Kaufpreis ist für Saalbieter sofort fällig. Zahlungsverzug tritt spätestens zwei Wochen nach Rechnungsdatum ein. Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat berechnet. Bei Verzug von mehr als drei Wochen kann das Auktionshaus den Zuschlag stornieren.
  1. Haftung und Datenschutz
  • 7.1 Haftungsbeschränkung: Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt. Bei Nichtvorhandensein, sowie bei Individualabreden, Zerstörung, Diebstahl oder Mängelrügen des Objektes erstattet das Auktionshaus die geleistete Zahlung. Eine Haftung für entgangenen Gewinn (§ 252 BGB) ist ausgeschlossen.
  • 7.2 Datenschutz: Der Kunde willigt ein, dass seine Daten zur Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert werden. Bei Pflichtverletzungen (z. B. Nichtzahlung) dürfen diese Daten in eine Sperrdatei des Bundesverbands Deutscher Kunstversteigerer e.V. aufgenommen werden.
  • 7.3 Haftungshinweis: Alle in unseren Veröffentlichungen enthaltenen Informationen sind ein Service und das Eigentum von Daniel Meyer Auktionen und unterliegen dem gesetzlich geschützten Urheberrechtsgesetz. Trotz sorgfältiger Beschaffung und Bereitstellung der Informationen übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der im Rahmen des Informationsservices zum Abruf bereitgehaltenen und angezeigten Inhalte. Das Online-Angebot dient zur Information der Besucher und stellt keine Beratung oder Empfehlung dar.
  1. Schlussbestimmungen
  • 8.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Münster.
  • 8.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen bedürfen der Schriftform.
  • 8.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Klauseln sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.